Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde des Außenhandels,
wie in jedem Jahr ist das Ende des Oktobers rot im Kalender markiert gewesen – hat doch die Kommission bis zum 31. Oktober die DVO zu den Änderungen der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur (…) zu veröffentlichen. Also: Die neue Kombinierte Nomenklatur für das nächste Jahr, also alle gültigen und damit anmeldefähigen 8-Steller der sogenannten Zollcodenummern/Zolltarifnummern/Warentarifnummern.
Und es war am 29. Oktober so weit – das Amtsblatt L385 zeigte (als pdf oder html-Datei) was auf uns zukommt. Neue Nummern wie gewohnt mit einem Stern markiert, Änderungen im Erfassungskreis mit einem Quadrat (jeweils neben der Unterposition).
Das Amtsblatt finden Sie unter diesem Link: Amtsblatt L385
PDF und HTML sind zwar gut – für daten-technische Zwecke jedoch nicht sehr angenehm. Glücklicherweise erhielten wir die entsprechenden Datenbanken schon am 2. November.
Die Datenbanken erhielten wir zur Prüfung (und wir fanden auch Fehler und “Ungereimtheiten” welche wir zurückmeldeten). Gleichzeitig geben wir Ihnen gerne die Auswertung mit kurzen Erläuterungen im Folgenden.
Am Ende des Dokumentes finden Sie dazu ein Excel-File, welches die künftig ungültigen und die neuen Zollcodenummern beinhaltet. Aufgrund der Unstimmigkeiten in den Umschlüsselungsverzeichnissen (siehe hier etwa unten Halbleiterbauelementen) warten wir erst noch auf Feedback von den entsprechenden Stellen.
Sollten Sie unsere Software (CU-TA) nutzen, werden wir Ihre Stammdaten für Sie aufbereiten und Ihnen in der kommenden Woche die Auswirkungen der Nomenklaturänderung übermitteln. Nach Prüfung Ihrerseits können diese dann für den Jahreswechselprozess hinterlegt werden.
Sollten Sie zudem unsere Einreihungsdienstleistung nutzen, lehnen Sie sich zurück. Sie werden pünktlich zum Jahreswechsel alle Umstellungen in Ihren Systemen haben, so dass die Schnittstellen dann die neuen Zollcodenummern für Sie auf Artikel-Ebene bereitstellen.
Die folgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Es wurden aber nicht(!) alle Änderungen aufgeführt. Die Datei am Ende dieses Beitrags enthält alle uns vorliegenden Änderungen – abzüglich der Warennummern der Statistik (also welche nicht aus dem Amtsblatt hervorgehen) und spezieller Zollcodenummern die nicht für Wirtschaftsteilnehmer relevant sind – wie etwa zu Übersiedlungsgut).
Für Mehl, Pulver und Pellets von Fischen wurde eine eigene Position unter 0309 geschaffen.
Im Bereich “Joghurt” (0403) wurden die Positiontexte erweitert und die Erfassungsparameter geändert (GHT).
Die Sammelposition zu “Insekten und andere genießbare Waren tierischen Ursprungs” (0410) wurde genauer unterteilt.
Der Bereich der Pilze wurde neu gegliedert (0709)
Bei Olivenöl (1509) wurde die Position für Lampantöl gestrichen und die Unterteilung in “natives Olivenöl extra”, “natives Olivenöl”, “andere native Olivenöl”, und “anderes” geändert.
Im Bereich der Chemie gab es erhebliche Änderungen. Zu der Position 2903 – hier bei “gesättigten Chlorderivaten der acyclischen Kohlenwasserstoffen” und den “ungesättigten Chlorderivaten der acyclischen Kohlenwasserstoffen” (welche beide keine Änderung erfahren haben) wurde die Position “Fluor-, Brom- oder Iodderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe” zu “gesättigte Fluorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe” geformt.
Weitere Änderungen im diesem Bereich bei
In diesem Bereich finden wir Änderungen bei den Positionen 3002 und 3006. Genauer zu “Malaria Diagnosesets” – diese sind nun nicht mehr direkt in 3002 genannt, sondern finden sich nun in 3822. Eine neue Position, welche Diagnostik-Produkte beinhaltet.
Zudem wurde dem Bereich der Impfstoffe andere Unterpositionen zugewiesen und “Zelltherapieprodukte” (3002 5100) als eigene Position mit aufgenommen.
Ab diesem Punkt können wir in den “technischen Kapiteln” denken – werden doch Reinigungsmittel durchaus im Maschinenbau oder der Industrie verwendet. Die Einreihung zeigt sich hier für die Unternehmen als schwierig und es empfielt sich, eine gute Kommunikation mit dem Hersteller/Zulieferer zu führen, da es oftmals auf chemische Eigenschaften ankommt, welche nicht einfach erkannt werden können. Um dies in den Seminaren und Schulungen zu verdeutlichen, zitiert man Position 3402 und fragt: Wann ist eine Seife “eine grenzflächenaktive Zubereitung?” – genau…
In diesem Bereich haben wir ebenfalls einige Änderungen in diesem Jahr. Die Position wurde grundlegend neu strukturiert und so ist etwa nun die Position für “Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf” entfallen.
Die Änderungen im Bereich der Chemie haben auch in Position 3824 Auswirkungen. Ein größerer Teil wurde in die neu geschaffene Position 3827 herausgelöst. Diese erfasst nun “Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten, anderweit weder genannt noch inbegriffen”.
Diese befanden sich vormals auch unter Position 3824 – erhielten nun aber die eigene Position 2404 und sind damit im Bereich Tabak und Zigaretten verortet.
Im Bereich Holz gab es Änderungen bei den Positionen
Die Änderungen beruhen hier zum Großteil auf einer anderen / zusätzlichen Untergliederung der Holzarten.
Mäntel sind hier betroffen. Die Änderungen sind aber selten im Bereich des Erfassungskreises der Positionen zu finden (sprich: Die Nomenklaturtexte sind zum größeren Teil gleich). Jedoch wurde die Position neu strukturiert. Es wid nun keine Unterscheidung mehr zwischen Mäntel, Umhänge,… und Anorak, Windjacken,… gemacht.
Die Position zu den Kohlenstofffasern (für nicht-elektr. Zwecke) wurde neu strukturiert und auch hier wurde eine genauere Unterteilung der Waren vorgenommen.
Die Position zu Glasfasern wurde neu strukturiert und auch hier wurde eine genauere Unterteilung der Waren vorgenommen.
Die oft gebrauchte Position der Waren aus Stahl (Kapitel 73) ist (zum Glück) nur im Bereich der Rohre betroffen. Hier wurden die Positionen zu den warmgefertigten Erzeugnissen -bei gleichbleibendem Erfassungskreis der Positionstexte- auf Ebene der KN abgeändert (also die letzen zwei Stellen lauten nun etwa 83 anstelle früher 93).
Ausnahme sind hier die Positionen (alt) 7304 5112 und 7304 59 32 – bei diesen wurde die Unterteilung nach der Länge gestrichen. Dies ist auch sehr willkommen, führt die explizite Erwähnung der Länge doch oft zu der Missachtung der (zu erst) zu prüfenden Regel: Rohr = 2*d<L – also: Eine Ware ist als Rohr zu bezeichnen, wenn die Länge den doppelten Durchmesser übersteigt. Ansonsten ist man bei 7304 (und auch 7305, und 7306) sowieso falsch – gleich ob die Länge in den Unterpositionen explizit genannt ist.
Bei 7306 wird nun auch bei den Präzisionsstahlrohren -leider- nach der Herstellungsart (kaltgezogen/-gewalzt oder andere/warmgefertig) unterschieden. War es in der Vergangenheit doch immer ein glücklicher Moment, wenn man ein Rohr einzureihen hatte und es sich schnell als Präzisionsstahl herausstellte. Wenn die Wanddicke gegeben war konnte das Ziel schnell erreicht werden. Nun wird die Wanddicke (welche auf den Datenblättern und Zeichungen ja i.d.R. gut vermerkt ist) nicht mehr benötigt – aber das Herstellungsverfahren (was auf den Datenblättern und Zeichnungen i.d.R. nicht vermerkt ist).
ebenfalls eine Position, welche im technischen Bereich häufig einschlägig ist, finden wir doch hier Scheiben, Dichtungen und viele andere Waren aus Kupfer. Ein Grund ist, dass die Unterteilung von Kapitel 74 nicht so genau ist, wie wir sie etwa in Kapitel 73 (Eisen, Stahl) finden.
Die Position für Ketten und Teile wurde aufgelöst und findet sich nun -so auch korrekt im Umschlüsselungsverzeichnis abgebildet- bei (gegossen) 7419 2000 oder (andere) 7419 8090. Anderweitig sind Erfassungskreise der Postitionen gleich geblieben – jedoch wurden die Nummern neu vergeben und sind jetzt in die Unterpositionen 7419 20 und 7419 80 geordnet.
Neben kleinerer Änderungen bei den Aluminium-Platten, wurden nun Aluminium-Verbundplatten in eigene Postionen aufgenommen. Betroffen sind die Positionen 7606 und 7607.
Hier haben folgende Arten von Metallen Änderungen bei den Zollcodenummern erfahren:
Das große Kapitel 84 ist trotz der Änderungen im HS in diesem Jahr glimpflich davongekommen. Wir finden hier Änderungen bei den Geräten, welche mittels Temperaturveränderung wirken – also auch Trockner. Zudem haben wir Anpassungen bei den Werkzeugmaschinen vorzunehmen.
Zuerst aber ein Blick in die Position 8414 – also Ventilatoren, Luftpumpen, Vakuumerzeuger etc. – und damit eine sehr häufig benötigte Position im Maschinenbau. Die Neuerung hier ist aber speziell: Gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke finden wir nun in einer eigenen Unterposition (8414 7000).
Wurde vormals bei den Trocknern zwischen
gesellt sich nun eine eigene Position für “Lyophilisierungsanlagen, Gefriertrockner und Sprühtrockner” (8419 33 00) hinzu.
Diese Artikel werden also aus der alten Sammelposition 8419 3900 herausgelöst und finden sich künftig in 8419 3300.
Die andern Positionstexte sind so erhalten geblieben – jedoch wurden die Nummern der Unterpositionen geändert.
Auch dieser Bereich hat eine größere Revision erfahren. So wird nun nicht mehr nur nach “hydraulischen Pressen” und “anderen” unterschieden – auch mechanische Pressen und Servopressen finden sich nun direkt (mit eigener Position) genannt. Da aber dieser Bereich -wie angemerkt- erheblich neu gestaltet wurde, ist eine tiefere Auswertung an dieser Stelle zu umfangreich und -sollten Sie sich bei Maschinen dieser Art heimisch fühlen- ist ein eigener Blick hierauf unerlässlich.
Auch das Kapitel der “Elektrik” und der “elektronischen Maschinen” hat keine (ganz) großen Änderungen erfahren. Zu beachten ist hier:
Heißisostatische Pressen bekommen eine eigene Unterposition (8514 1100). Dadurch werden die Backöfen für Brotfabriken (…) und andere Widerstandsöfen nach hinten geschoben und finden sich (bei gleichem Erfassungskreis) nun bei 8514 1910 / 8514 1980.
Zudem wurden eigene Positionen für Elektronenstrahlöfen und Plasma-/Vakuum-Lichtbogenöfen geschaffen (8514 31 und 8514 32). Dadurch verschieben sich auch hier die weiteren Unterpositionen.
Mobiltelefone (in der Nomenklatur: Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke) werden nun in “Smartphones” und “andere” unterteilt. Dadurch erfährt die alte Position 8517 1200 einen Wegfall und künftig stehen 8517 1300 für Smartphones und 8517 1400 für “andere” zur Verfügung.
Diese neu geschaffene Position erfasst Flachbildschirme (auch berührungsempfindliche). Die Unterscheidung wird auf Konstruktion (mit Treiber/Steuerschaltkreis) und Art der Bildschirme (etwa: LED / OLED) vorgenommen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Position 9013.
Der Erfassungskreis von 8525 blieb gleich – jedoch wurde die gründliche Unterteilung in Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videoaufnahmegeräte aufgegeben. Hier finden sich nun Unterpositionen für “spezielle Waren”, wie etwa Geräte für Hochgeschwindigkeitsaufnahmen, strahlungsresistente Erzeugnisse oder Geräte mit Nachtsichtfunktionalität. “Normale” Waren dieser Position finden sich nun allsamt in 8525 8900.
Bis 2021 wurden in 8539 5000 Leuchtdiodenlampen erfasst. Diese Position wurde nun aufgeteilt und künftig unterscheiden wir zwischen LED-Modulen (8539 5100) und LED-Lampen (8539 5200).
Glücklicherweise wurde als Anmerkung 11 zu Kapitel 85 aufgenommen:
Im Sinne der Position 8539 umfasst der Begriff „Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“
a) „Leuchtdiodenmodule (LED-Module)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die auf Leuchtdioden (LED) basieren, welche in elektrischen Schaltkreisen angeordnet sind und weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthalten. Sie können auch mit diskreten aktiven Bauelementen, diskreten passiven Bauelementen oder Waren der Position 8536 oder 8542 zur Stromversorgung oder -regelung ausgestattet sein. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) besitzen keinen Sockel, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht.
b) „Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die mindestens ein Leuchtdio denmodul (LED-Modul) enthalten, welches weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthält. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) unterscheiden sich darin von Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen), dass die Lampen einen Sockel besitzen, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht.
Der Bereich der lichtempfindlichen Halbleiterbauelemente wurde auf HS-Ebene vormals unter 8541 40 erfasst. Die Kombinierte Nomenklatur erweiterte dies dann auf die Positionen 8541 4010 “Leuchtdioden, einschließlich Laserdioden” und als Sammelposition 8541 4090 “andere”. Die Sammelposition umfasste etwa:
Nun wurde auf HS-Ebene aus dieser Sammelposition Fotoelemente (Module und non-Module) herausgelöst – also der Bereich “Solarzellen”. Die neue Struktur:
Wichtig ist hier, dass Laserdioden und Leuchtdioden vormals gemeinsam in Position 8541 4010 einzureihen waren – sich nun aber in Position 8541 4100 (Leuchtdioden) und 8541 4900 (Laserdioden) aufteilen!
Die Correlations-Tabelle der EU gibt hier jedoch diese Aufteilung (fälschlicherweise?) nicht wieder, sondern verortet Laserdioden weiterhin in Position 8541 4100! Es ist gespannt auf die offizielle Umschüsselung im Datensatz der SOVA-Leitdatei (DESTATIS) zu warten – und ggf. darauf das ein oder andere Telefongespräch zu führen um den künftigen Erfassungskreis der 8541 4100 zu regeln.
Auch die Sammelposition “andere Halbleiterbauelemente” unter (alt) 8541 5000 wurde nun auf KN Ebene weiter unterteilt. Hier müssen wir künftig (zusätzlich) zwischen halbleiterbasierten Transducern (8541 5100) und anderem (8541 5900) unterscheiden.
Die oben genannten Lichtschranken (nochmals: OHNE SCHALTAUSGANG!) und Fotokoppler befinden sich dann künftig in 8541 4900 (andere).
…sind selten geworden – daher wurden deren Position (8507 4000) aufgelöst und diese finden sich nun unter (der schon bestehenden) Position 8507 8000.
Eine ganz neue Position, in welcher nun auch leere Batterien und Akkumulatoren (vormals 8548 10) zu finden sind. Neu dann in einer weitaus detailierten Aufteilung.
Durch die daraus entstandenen Änderungen in 8548, sind die vormaligen Positionen zu Stack-D-RAMs (8548 9020) und zu LED-Hintergrundbeleuchtungsmodulen (8548 9030) bei gleichbleibenden Erfassungskreis zu 8548 0020 und 8548 0030 abgeändert worden.
Auch die -abschließende, große- Sammelposition 8548 9090 ist zu 8548 0090 geändert worden.
Die vormals in Position 9013 80 verorteten Bildschirme mit Matrix-Flüssigkristallen sind nun in 8524 unterzubringen.
Durch die Aufnahme einer eigenen Position für Massenspektrometer (9027 8100) sind die Unterpositionen bei 9027 80 neu geordnet worden. Betroffen sind dadurch Belichtungsmesser, pH-Messer, rH-messer etc.
Eine der größten Änderungen trifft den Bereich der Beleuchtungskörper. Hier wurde das Thema “Beleuchtungsquelle: LED” in eigene Unterpositionen (je Beleuchtungskörper-Art) gebracht – dadurch “bewegt”sich die ganze Position. Also: Technisch keine komplexe Änderung – die Prüfung für betroffene Unternehmen sollte zügig zu machen sein. Jedoch eine Auswirkung auf eine Vielzahl von Unterpositionen bei 9405.
Wo hier vormals nur zwischen “neu” und “gebraucht” (8701 2010, 8701 2090) unterschieden wurde, enstehen zum Jahreswechsel eine Vielzahl neuer Positionen, welche die Antriebsart berücksichtigen.
Auch der Bereich der Luftfahrzeuge hat sich in vielen Bereichen geändert – für die Zuliefer-Industrie wohl am bedeutesten hier die Schaffung der Position 8807. Diese beinhaltet nun Teile von Flugzeugen, Hubschraubern, Raketen und UAVs.
Ein weiteres Opfer der Zeit – und die Erwähnung hier ehrenhalber – sind die Globen. Für viele Jahr(zehnt)e in einer eigenen Unterposition (4905 1000), sind diese nun nur noch auf Positionebene genannt und werden fortan in der Sammelposition “andere” (4905 9000) eingereiht.
Die 1980er und 1990er Jahre haben angerufen und möchten Ihr technisches Know-How zurück. Wir verloren vor einigen Jahren die Schreibmaschinen und nun sind auch die Telefonanrufbeantworter in Position 8519 5000 nicht mehr unter uns. Diese gehören nun (zu der bereits bestehenden) Position andere Geräte, magnetische, optische (…) Aufzeichnungsträger verwendend (8519 8100)
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